Was versteht man unter Energie-Effizienz? Energie-Effizienz ist aktuell das Schlagwort bei sämtlichen Themen rund um Energie- versorgung, -einsparung, -nutzung und Modernisierung von Gebäuden. Der Fachbegriff beschreibt in welchem Maße es gelingt die sogenannten Energieverluste so gering wie möglich zu halten. Je mehr Nutzenergie aus einem Gerät bzw. Energieumwandlungsprozess gewonnen werden kann, um so effizienter ist die Technik Als Beispiel Automobil. Je weniger Kraftstoff sie auf 100 km benötigen um so effizienter ist ihr Fahrzeug. Bei Haushaltsgeräten kennt fast jeder den Begriff der Effizienz, dort wird anhand der verschiedenen Energieklassen verdeutlicht ob ein Gerät effizient arbeitet oder nicht. Im Bereich von Gebäuden soll dies nun durch den Energieausweis geschehen.
Was ist ein Energieausweis und welche Arten gibt es? Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) fordert für Neubauten und Bestandsgebäude die Erstellung eines Energieausweises. Seit dem 01.01.2009 ist nun der Energieausweis (zuvor auch Energiepass genannt) auch für alle Bestandsgebäude zur Pflicht geworden. Dieser Ausweis muss im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung dem Interessenten zugänglich gemacht werden. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, somit muss im Falle einer erneuten Vermietung nicht zwingend ein neuer Ausweis erstellt werden.
Es gibt 2 Arten von Ausweisen. Man unterscheidet zwischen einem Ausweis basierend auf dem Verbrauch oder dem Bedarf. Bei einem Verbrauchsausweis werden lediglich die Energieverbräuche der letzten Jahren berücksichtigt. Hierbei hat das individuelle Nutzerverhalten einen großen Einfluss auf das Ergebnis. Beim Bedarfsausweis wird unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Daten und nach eingehender Begehung des Gebäudes ein Energiebedarf unter normierten Bedingungen errechnet. Hierbei wird der Einfluss des individuellen Nutzerverhaltens ausgeschlossen. Anhand diesen Ausweises kann die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilt werden. Auch ein Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden ist somit möglich.
Wann brauche ich einen Energieausweis? Wer ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte muss einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis vorlegen.
Was versteht man unter einer Energieberatung? Bei einer Energieberatung wird das Gebäude bezüglich seiner Energie-Effizienz untersucht. Das zu untersuchende Gebäude wird hinsichtlich der Dämmung der Gebäudehülle (Boden, Wände, Fenster und Dach), der technischen Anlage (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, falls vorhanden) analysiert? Neben der Beschreibung des IST-Zustandes und der Ermittlung sogenannter Energiekennwerte werden im Rahmen eines Energieberatungsberichtes auch denkbare Maßnahmenpakete zur energetischen Modernisierung erarbeitet. Neben den technischen und energetischen Gesichtspunkten, werden sämtliche Maßnahmen auch bezüglich der wirtschaftlichen Rentabilität untersucht. Alle Ergebnisse werden in Form eines umfangreichen Beratungsberichts ausgehändigt. Alternativ kann auch ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Somit werden Sie in die Lage versetzt geplante Modernisierungen auf der Grundlage von Berechnungen zu beurteilen und Entscheidungen zu treffen.
Wer darf sich Energieberater nennen? Der Begriff des Energieberaters ist nicht geschützt. Somit kann sich prinzipiell jeder so nennen. Dennoch gibt es zahlreiche Institutionen die diesen Titel vergeben. Daher sollten Sie darauf achten, ob der Berater eine entsprechende Fortbildung bzw. Qualifikation nachweisen kann.
Was kostet eine Energieberatung und welche Förderung gibt es? Die Kosten einer Energieberatung sind abhängig von der Größe des Objektes, den vorhandenen Unterlagen. Generell wird seitens der BAFA eine Energieberatung bzw. Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert (aktuell mit bis zu 650.- Euro bei Ein- und 2-Familienwohnhäusern). Für genauere Informationen setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Folgende Unterlagen werden im Rahmen einer Energieberatung benötigt:
- komplette Baupläne (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte)
- Baubeschreibung mit Angaben zu verbauten Materialien
- falls nach 1977 gebaut Wärmeschutzberechnungen
- das letzte Kaminfeger-Protokoll
- Verbrauchsdaten von Heizöl, Gas, Strom, Holz, Kohle, Wasser, etc. der letzten 3 Jahre
- Anzahl der Bewohner bzw. Angaben zu Leerständen falls zutreffend
- Angaben und Beschreibung der Haustechnik falls vorhanden
- Angaben und Beschreibung von energetischen Modernisierungen oder Sanierungen
Im Rahmen der Begehung sind alle Räume (auch Keller, Spitzboden und Abseiten) zugänglich zu machen.
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